Verhinderungspflege — Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung — springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegekasse für Situationen, in denen die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder einfach durch die Notwendigkeit einer Erholungspause bedingt sein. Die Verhinderungspflege kann stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 42 Tage im Jahr auf die Hälfte gekürzt.

Voraussetzungen und Höhe der Leistung

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung pflegt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können Sie bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Budgets (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen — das ergibt einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 Euro. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte erbracht werden. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Regelungen zur Kostenerstattung.

So beantragen Sie Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. In vielen Fällen reicht ein formloser Antrag. Sie können die Leistung im Voraus planen oder auch rückwirkend beantragen, wenn eine ungeplante Vertretung nötig war. Pflegum24 unterstützt Sie bei der Organisation: Wir finden zuverlässige Pflegedienste und Betreuungskräfte in Ihrer Region, die die Verhinderungspflege übernehmen. Lesen Sie auch unsere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung als Alternative für längere Zeiträume, oder nutzen Sie die Pflegeberatung für eine umfassende Übersicht aller Leistungen.

Verhinderungspflege auf einen Blick

  • Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (erweiterbar auf 2.418 Euro)
  • Ab Pflegegrad 2, nach 6 Monaten Vorpflege
  • Stundenweise oder tageweise möglich
  • Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung weiter gezahlt
  • Beantragung bei der Pflegekasse (auch rückwirkend)

Jetzt kostenlos beraten lassen bei Pflegum24.

Verhinderungspflege — Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung — springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

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Was ist Verhinderungspflege?

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Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegekasse für Situationen, in denen die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder einfach durch die Notwendigkeit einer Erholungspause bedingt sein. Die Verhinderungspflege kann stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 42 Tage im Jahr auf die Hälfte gekürzt.

Voraussetzungen und Höhe der Leistung

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung pflegt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können Sie bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Budgets (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen — das ergibt einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 Euro. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte erbracht werden. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Regelungen zur Kostenerstattung.

So beantragen Sie Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. In vielen Fällen reicht ein formloser Antrag. Sie können die Leistung im Voraus planen oder auch rückwirkend beantragen, wenn eine ungeplante Vertretung nötig war. Pflegum24 unterstützt Sie bei der Organisation: Wir finden zuverlässige Pflegedienste und Betreuungskräfte in Ihrer Region, die die Verhinderungspflege übernehmen. Lesen Sie auch unsere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung als Alternative für längere Zeiträume, oder nutzen Sie die Pflegeberatung für eine umfassende Übersicht aller Leistungen.

Verhinderungspflege auf einen Blick

  • Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (erweiterbar auf 2.418 Euro)
  • Ab Pflegegrad 2, nach 6 Monaten Vorpflege
  • Stundenweise oder tageweise möglich
  • Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung weiter gezahlt
  • Beantragung bei der Pflegekasse (auch rückwirkend)
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"Gute Pflege beginnt mit Zuhören. Unser Anspruch bei Pflegum24 ist es, Menschen nicht nur an Anbieter weiterzuleiten, sondern sie auf ihrem gesamten Weg einfühlsam zu begleiten — damit am Ende eine Lösung steht, die wirklich zum Leben passt."

Elias Klemt

Geschäftsführer Pflegum24

Häufig gestellte Fragen

Pflegum24 berät Sie rund um das Thema Pflege — von der Suche nach geeigneten Pflegediensten und Einrichtungen bis zur Beantragung finanzieller Leistungen. Unser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Grundsätzlich können alle pflegebedürftigen Personen ambulante Leistungen erhalten — unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall entstanden ist. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und wird von der Pflegekasse geregelt.

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ nutzen. Gerne zeigen wir Ihnen alle Optionen im Beratungsgespräch auf.

Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Die Einsätze können von einmal pro Woche bis hin zu mehreren Besuchen am Tag reichen. Zusammen mit dem Pflegedienst wird ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Zunächst sprechen wir telefonisch oder online über Ihre Situation und Ihren Bedarf. Anschließend empfehlen wir Ihnen passende, geprüfte Pflegeanbieter in Ihrer Nähe. Für diesen gesamten Service entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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