Verhinderungspflege — Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung — springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegekasse für Situationen, in denen die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder einfach durch die Notwendigkeit einer Erholungspause bedingt sein. Die Verhinderungspflege kann stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 42 Tage im Jahr auf die Hälfte gekürzt.
Voraussetzungen und Höhe der Leistung
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung pflegt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können Sie bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Budgets (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen — das ergibt einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 Euro. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte erbracht werden. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Regelungen zur Kostenerstattung.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. In vielen Fällen reicht ein formloser Antrag. Sie können die Leistung im Voraus planen oder auch rückwirkend beantragen, wenn eine ungeplante Vertretung nötig war. Pflegum24 unterstützt Sie bei der Organisation: Wir finden zuverlässige Pflegedienste und Betreuungskräfte in Ihrer Region, die die Verhinderungspflege übernehmen. Lesen Sie auch unsere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung als Alternative für längere Zeiträume, oder nutzen Sie die Pflegeberatung für eine umfassende Übersicht aller Leistungen.
Verhinderungspflege auf einen Blick
- Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (erweiterbar auf 2.418 Euro)
- Ab Pflegegrad 2, nach 6 Monaten Vorpflege
- Stundenweise oder tageweise möglich
- Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung weiter gezahlt
- Beantragung bei der Pflegekasse (auch rückwirkend)
Jetzt kostenlos beraten lassen bei Pflegum24.


